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Spanien empört sich

Polizeidokument beweist Existenz illegaler Verhöre | Drucken |  E-Mail
Spanien
Donnerstag, den 10. Juni 2010 um 10:54 Uhr

Vehement bestreitet die spanische Regierung den Vorwurf, ihre Polizei würde während der Incommunicado-Haft Verhaftete foltern oder misshandeln. Warum weigert sie sich aber dann, die Forderungen von UNO und amnesty international nach Transparenz und wirksamer Unterbindung von Folter zu befolgen? Warum weigert sie sich, die Incommunicado-Haft abzuschaffen, die die Richter des Madrider Sondergerichts Audiencia Nacional für fast jede Verhaftung im Kontext des  spanisch-baskischen Konflikts anordnen?

Ein Polizeidokument, dessen Echtheit die paramilitärische Polizeieinheit Guardia Civil zähneknirschend zugeben musste, zeigt nun, welch wichtige Rolle die Incommunicado-Haft für die repressive spanische Politik im Baskenland spielt. Das 16-seitige Dokument war bei einer Massenverhaftung im Baskenland im April 2010, bei der elf Personen, darunter auch drei Anwälte und ein Kunstprofessor, verhaftet wurden, irgendwie in die falschen Hände geraten. Es nahm seinen Weg in die baski­sche Zeitung GARA und wurde auch dem zuständigen Untersuchungsrichter des spani­schen Sondergerichts „Audiencia Nacional“ übergeben.

Rechtsanwältin Baglietto: „Schauriges Polizeidokument“

Das Dokument legt fest, wie die Guardia Civil mit den Verhafteten während der In­communicado-Haft zu verfahren habe: „Die Behandlung der Verhafteten hat als Ziel, eine Aussage zu erhalten, die die existierenden Beschuldigungen des Untersuchungsrichters bestätigt.“ Detailgenau wird die Zuständigkeit für  jede der elf verhafteten Personen festgelegt. So wird beispielsweise bestimmt, dass Joxe Domingo Aizpuru aus dem baskischen Städtchen Usurbil durch Polizisten mit den Codenamen “Killer”, “Gitano (Zigeuner)” und “Lozano (üppig)” unter Koordination von “KT” verhört werden würde.

Nach Studium des Dokuments halten baskische Anwältinnen und Anwälte die Existenz illegaler Verhöre während der Incommunicado-Haft für bewiesen. In einer Pressekonferenz am Freitag, den 3. Juni 2010 im Colegio de Abogados de Gipuzkoa (Anwaltsverein von Gipuzkoa, einem der drei Bezirke der Baskischen Autonomen Gemeinschaft) erklären sie, noch nie sei ihnen ein “Polizeidokument dieser Art in die Hände gekommen”. “Schaurig” nennt die Anwältin Ainhoa Baglietto das Dokument gleich in zweierlei Hinsicht. Es bestätigt nicht nur die Praxis illegaler Verhöre, sondern auch die Existenz von Verhör-Einheiten, die die Aufgabe haben, die existierende Anklage durch die Unterschrift unter eine Selbstbezichtigung oder durch die Beschuldigung Dritter zu legitimieren. Richter des Sondergerichts verwenden diese Aussagen, auch wenn die Verhafteten nach Ende der Incommunicado-Haft dem Untersuchungsrichter Folter und Misshandlung anzeigen und die Aussagen widerrufen.     

Folter gegen Journalisten der baskischen Zeitung Egunkaria: „Kontrolle weder ausreichend noch wirksam“

Nur in seltenen Fällen fällt Licht ins Dunkel der Incommunicado-Haft. Als im April 2010 mit siebenjähriger Verspätung die Schliessung der baskischen Zeitung Egunkaria für unrechtmässig erklärt wurde und die fünf angeklagten Journalisten von einem Richter der Audiencia Nacional freigesprochen wurden, stellte dieser fest, die richterliche Kontrolle der Incommunicado-Haft sei wohl “weder ausreichend, noch wirksam” gewesen:

“Die Anklagen über Misshandlungen und Folter in der Incommunicado-Haft ... sind kompatibel mit den Gutachten von forensischen Ärzten, die bei der Aufnahme im Gefängnis angefertigt wurden” stellt der Richter im Urteil fest[1]  und verwirft die Selbstbezichtigungen der gefolterten Journalisten.

Der Fall Egunkaria war bereits vor der Verhandlung in sich zusammengebrochen. Nicht einmal die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben. Insofern ist das Urteil leider ein Einzelfall. Incommunicado-Haft und Folter sind leider keine Einzelfälle, wie hunderte Foltervorwürfe allein in den letzten Jahren zeigen.   

Kein Einzelfall

ai_outofshadows_4.gifamnesty international beschreibt im Bericht[2] “Aus dem Dunkeln ans Licht – höchste Zeit, Incommunicado-Haft abzuschaffen” vom September 2009, wie das Zusammenwir­ken von Polizei, Richtern, staatlich bestellten Ärzten und offi­ziellen Anwälten Misshandlungen während der   Incommuni­cado-Haft erst ermöglicht.

Aus ihrer Erfahrung der Verteidigung hunderter Opfer der Incommunicado-Haft erklären die baskischen Anwältinnen und Anwälte, dass sie nicht daran glauben, dass es sich bei diesem Polizeidokument um einen Einzelfall handelt. Der oben beschriebene Fall Egunkaria vermittelt eine Vorstellung von der Dehnung des Terrorismusbegriffs  durch Polizei und Untersuchungsrichter des Madrider Sondergerichts Audiencia Nacional. Im Egunkaria-Prozess spricht der Vorsitzende Richter Javier Gómez Bermúdez von “einer haltlosen Anklage”, weil die “falsche Vorstellung”, alles im Umfeld der baskischen Sprache und Kultur werde von der “ETA gesteuert und/oder gefördert” zur “fehlerhaften Bewertung von Vorgängen und Daten” führe.   

Je nach Kategorie: Schläge oder zuvorkommende Behandlung

Auch der Versuch der Guardia Civil, das Dokument mit dem Hinweis herunterzuspie­len, es habe sich gar nicht um die offizielle Operationsanweisung gehandelt, sondern nur um einen Entwurf, der bei der Lagebesprechung der Kommandanten diskutiert und verworfen wurde, ist wenig glaubhaft. Denn die Aussagen der Betroffenen passen zu den Kategorien, nach denen die Guardia Civil in ihrem Dokument die Behandlung von Verhafteten festlegt. Die meisten der elf Verhafteten berichteten über physische und psychische Misshandlungen, über Schläge und sexuelle Übergriffe. Das Ziel war, “eine Aussage zu erhalten, die die existierenden Anschuldigungen bestätigt.“ 

Dagegen erklärte der ebenfalls verhaftete Anwalt Jon Enparantza, er sei wohl einer zuvorkommenden Sonderbehandlung unterzogen worden. Tatsächlich heißt es in be­sagtem Einsatzbefehl zum Umgang mit den drei verhafteten Anwälten und dem Kunst-Professor:

„Die Behandlung der Anwälte und (des Kunstprofessors) Erramun Landa wird im ge­samten Zeitraum zuvorkommend sein, während der Verhaftung, auf der Fahrt und nach der Ankunft in Madrid.“ 

Wie selbstverständlich Incommunicado-Haft und Verurteilungen zusammenspielen, lässt sich daran sehen, dass Richter des Sondergerichts Audiencia Nacional Verurtei­lungen zu horrenden Gefängnisstrafen selbst dann auf Selbstbezichtigungen stützen, wenn Misshandlungen offensichtlich sind.

„Weder die wiederholten Anklagen der UNO, das durch Misshandlungen entstellte Ge­sicht von Unai Romano, die Foltervorwürfe des Direktors einer bekannten Zei­tung, noch die Einweisung von Igor Portu auf die Intensivstation eines Krankenhau­ses kurz nach seiner Verhaftung konnte die spanische Justiz dazu bewegen, auch nur einen Fall von Folter unter den hunderten Foltervorwürfen zu verurteilen“,

schrieb Gari Mujika am 3. Juni 2010 in der baskischen Tageszeitung GARA. Üblicher­weise weigern sich die spanischen Behörden, Foltervorwürfe zu untersuchen und be­haupten, ETA-Mitglieder machten solche Vorwürfe, um den Staat zu diskreditieren. amnesty international weist dies scharf zurück und erklärt,

„Wo solche Annahmen gemacht werden, bevor eine ernsthafte Untersuchung dieser Anschuldigungen erfolgt, entsteht ein Klima, in dem Folter und Misshandlungen be­gangen werden können, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen“  

Richter ignoriert Anklage wegen Folter: Selbstbezichtigungen “freiwillig”

Das jüngste Beispiel ist die Verurteilung dreier junger Basken, Igor Portu, Mattin Sa­rasola und Mikel San Sebastian, Anfang Mai 2010 zu 1040 Jahren Gefängnis. Sie sol­len es gewesen sein, die im Januar 2006 den Anschlag der ETA auf den Flughafen Barajas in Madrid durchführten.

Igor Portu (s. Foto) wurde zu­sam­men mit Mattin Sarasola im Januar 2008 im Bas­kenland verhaftet und in In­com­mu­ni­cado-Haft genommen. Einen Tag nach seiner Ver­haftung wur­de er mit schwersten Ver­let­zun­gen  auf die In­­ten­sivstation des Kran­­­ken­hauses in Do­no­stia (span: San Se­ba­sti­an) eingelie­fert. Die Guardia Civil be­hauptete, die schwe­ren Verlet­zun­gen seien nicht die Folge von Misshandlungen, sondern hätten sich vielmehr durch den Widerstand wäh­rend der Ver­haf­tung erge­ben. Die vielen Stunden, die zwi­schen Verhaftung und Ein­liefe­rung ins Krankenhaus ver­gan­gen wa­ren, konnte die Polizei nicht erklären. Der spanische Innenmi­nister Pérez Rubal­caba stellt sich trotz der Ungereimtheiten voll­stän­dig hin­ter diese Be­hauptung, auch dann noch, als sie längst durch un­ab­­hängige Zeugenaus­sagen un­glaubwürdig geworden war.

igor_portu_tortura_Jan_2008Mattin Sarasola und Igor Portu berichten unabhän­gig voneinander von schweren Misshandlungen unmittel­bar nach der Verhaftung. Sie wurden in einen Wald gebracht und brutal zusammengeschla­gen. Igor Portu berichtet, dass er mehrfach an den Beinen fest­gehalten und kopfüber in einen Fluss getaucht wurde. Im Krankenhaus diagnostizierten die Ärzte eine Fraktur eines Rippenbogens, Luft im Lungenflügel und eine gefährliche Lungenaufblä­hung, Blutergüsse an der Brust, am Rücken, an der Wirbelsäule und am Auge.

Die schweren Verletzungen Igor Portus führten im Baskenland zu massiven öffentli­chen Protesten. Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft der Baskischen Autonomen Gemeinschaft im Februar 2010 Anklage gegen insgesamt zehn Polizisten der Guar­dia Civil. Gegen vier Polizisten lautet die Anklage auf Folter, sechs weitere sind we­gen Misshandlungen angeklagt. Der Prozess ist für Oktober 2010 angekündigt.     

Trotz dieses laufenden Verfahrens urteilt der Richter der Audiencia Nacional, die Selbstbezichtigungen, die Igor Portu und Mattin Sarasola in Incommunicado-Haft unterschrieben hatten, seien “freiwillig und nicht das Ergebnis irgendeiner Art von Folter, physischer oder psychischer Misshandlung” und lässt sie deshalb als Hauptbeweismittel im Prozess zu. Auf Grundlage der Selbstbezichtigungen verurteilte er Igor Portu, Mattin Sarasola und Mikel San Sebastian im Mai 2010 zu 1040 Jahren Gefängnis.    

Die Incommunicado-Haft ist ein wesentlicher Bestandteil der Repression, weil sie ein rechtsfreier Raum ist, in dem Schuld konstruiert werden kann. Viele Verurteilungen im spanisch-baskischen Konflikt beruhen ausschließlich auf Selbstbezichtigungen oder auf der Belastung Dritter während dieser Periode.

Im Falle der beschriebenen Massenverhaftung gab es eine weitere Panne, die Bände spricht: ausgerechnet derjenige, den der spanische Innenminister Rubalcaba in den Medien als Hauptgrund für die Verhaftungen nannte, wurde im französisch verwalte­ten Teil des Baskenlands von der französischen Polizei verhaftet. Nach kürzester Zeit wurde er mangels Beweise wieder freigelassen.

Von Uschi Grandel, info-baskenland.de


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