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Rassistische Kampagne gegen Roma bleibt für Frankreich folgenlos |
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Frankreich
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Mittwoch, den 20. Oktober 2010 um 17:36 Uhr |
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Die EU-Kommission verzichtet auf ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich. Justizkommissarin Reding sieht die von Frankreich gegebenen Garantien zur Umsetzung der Niederlassungsfreiheit in nationales Recht als »ausreichend« an. Dazu erklärt Andrej Hunko, Mitglied des EU-Ausschuss des Bundestages und der parlamentarischen Versammlung des Europarates: »Im Moment ist unklar, ob Frankreich den von der EU-Kommission geforderten Zeitplan samt eines Gesetzesentwurfs zur Umsetzung vorgelegt hat oder lediglich Absichtserklärungen dazu abgegeben hat.«
Nachdem bereits das Verfahren wegen Diskriminierung aufgegeben wurde, sei jetzt auch der zweite Vorwurf der Vertragsverletzung wegen des Rechts auf Freizügigkeit vom Tisch. Damit werde die »rassistische und antiziganistische Kampagne der französischen Regierung« beim nächsten EU-Gipfel nicht stören. »Die Regierungen können sich also darauf konzentrieren die Kommission mit der Überwachung der souveränen, nationalen Haushalte zu beauftragen, die weitere Sparpakete auf Kosten der Mehrheit der Bevölkerung nach sich ziehen wird«, so Hunko.
Dass Frankreich offensichtlich gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Freizügigkeit verstoßen hat, werde leider zu schnell vergessen. »Ich fordere die Kommission auf zu überwachen, dass die illegal Ausgewiesenen zurückkehren können und die illegal erhobenen Daten aus französischen Polizeidatenbanken gelöscht werden«, fordert der Abgeordnete deshalb.
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