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Die als »Emmely« bundesweit bekanntgewordene Berliner Kassiererin Barbara E. hat vor dem Bundesarbeitsgericht endlich recht bekommen. Die Richter hoben die Kündigung der Angestellten der Supermarktkette »Kaiser's« aus. Das Unternehmen hatte die aktive Gewerkschafterin gefeuert, weil sie zwei Leergutbons im Gesamtweit von 82 und 48 Cent unterschlagen haben soll. Der wahre Grund dürfte wohl eher in »Emmelys« Beteiligung an Streiks während der 18monatigen Tarifauseinandersetzung im Einzelhandel gelegen haben, als die Unternehmer nach jahrelanger Lohnzurückhaltung auch noch die Zuschläge für die Abendstunden streichen wollten. Trotz einschüchternder Gespräche unter vier Augen mit der Filialleitung organisierte die furchtlose Gewerkschafterin in ihrer Filiale Ausstände. Nun hat sich für sie der mit ver.di-Rechtshilfe und enormer öffentlicher Unterstützung geführte Kampf gelohnt.
Die Entlassung sei nicht gerechtfertigt, weil nur eine »erhebliche Pflichtwidrigkeit« vorgelegen habe, begründeten die Richter ihre Entscheidung: »Ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten kann eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche Schaden gering ist. Umgekehrt ist nicht jede unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzung ohne Weiteres ein Kündigungsgrund.« Die 52-jährige muss nun wieder bei dem Supermarkt beschäftigt werden. Zuvor waren Kündigungsschutzklagen in zwei Instanzen abgewiesen worden.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßte die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: »Zu Recht hält das Bundesarbeitsgericht die Kündigung im vorliegenden Fall für unverhältnismäßig«, erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. Die Auseinandersetzungen um Kündigungen wegen mitgenommener Maultaschen, verspeister Teewurstportionen oder wie im Fall Emmely möglicherweise durch eine Verkäuferin eingelöste Pfandbons hätten deutlich gemacht, welch hohen Stellenwert eine saubere Interessenabwägung habe. »Es ist tatsächlich überhaupt nicht darstellbar, jemanden wegen des Verdachts, Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst zu haben, vor die Tür zu setzen, der 31 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet und sich in dieser Zeit nichts hat zuschulden kommen lassen«, sagte Herzberg. In all diesen und ähnlich gelagerten Fällen sollte auch erwogen werden, wie oft Top-Manager, die sich weitaus folgenreicher Vergehen schuldig gemacht hätten, mit »einem blauen Auge« davon kämen.
Das Urteil ändere allerdings nichts an dringend erforderlichen Änderungen im Arbeitsrecht, die zu einem besseren Schutz von Beschäftigten führen: So müsste bei Bagatellsachverhalten einer Kündigung zwingend eine Abmahnung voraus gehen. »Und Verdachtskündigungen müssen endlich verboten werden«, forderte Herzberg.
Die Richter enttäuschten jedoch Hoffnungen auf ein klares Wort zu den »Verdachtskündigungen«, bei denen Angestellte auf blossen Verdacht hin gefeuert werden, ohne dass ihnen ein tatsächliches Vergehen nachgewiesen wurde. Die Richter nun: »Die mit einer sogenannten „Verdachtskündigung“ verbundenen Fragen stellten sich dabei in der Revisionsinstanz nicht, weil das Landesarbeitsgericht - für den Senat bindend - festgestellt hat, dass die Klägerin die ihr vorgeworfenen Handlungen tatsächlich begangen hat.«
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