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Prozesse um Kekse und einen Zaun | Drucken |  E-Mail
Repression
Sonntag, den 02. Januar 2011 um 14:18 Uhr

Kriminelle KekseAm 3. und 10. Januar 2011 werden zwei Gerichtsverfahren gegen bekannte Lüneburger Polit-AktivistInnen vor dem Amtsgericht in Lüneburg und Dannenberg fortgesetzt. Eine juristische Schlacht um die Rechte der Verteidigung  prägt beide Verfahren. Erster gemeinsamer Nenner für die beiden Prozesse ist, dass sie Staatsanwaltschaft - wohl aus politischen Gründen - das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht hat, obwohl es sich bei der angeklagten Handlungen jeweils um Lappalien handelt, es entstand weder einen Schaden, noch wurde jemand verletzt. In Keksprozess in Lüneburg wird dem Angeklagten K. Hilsen vorgeworfen, ein Betriebsgelände betreten zu haben, um dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen zu haben. In Dannenberg, wird C. Lecomte vorgeworfen, bei einer Antiatomdemo durch den äußeren Sperrzaun des Zwischenlagers geschlüpft zu sein.

Zweiter gemeinsamer Nenner ist das offensive Auftreten der Verteidigung, die Strategie beider Angeklagten ist den Gerichten ein Dorn im Auge. Durch den jeweiligen nachträglichen Ausschluss des zuvor nach § 138 Abs. 2 StPO genehmigten Wahlverteidiger spitzte sich die Lage in beiden Prozesse zu. Statt über die Sache zu verhandeln, liefern sich nun die Beteiligten eine juristische Schlacht um die Rechte der Verteidigung. Beide Verfahren befinden sich nämlich auf juristischem Neuland. Ein ähnlicher Fall der Rücknahme der Genehmigung als Wahlverteidiger nach § 138 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist in den üblichen Rechtskommentaren nicht zu finden.

Ob beim nächsten Prozesstag endlich zur Sache verhandelt wird, ist ungewiss. Trotz der noch laufenden Beschwerden des/der Angeklagten und des/der Verteidigers/-rin gegen den Verteidigerausschluss in beiden Verfahren, sollen nun die Prozesse fortgesetzt werden.

»Das Ganze ist schwierig zu vermitteln, weil juritisch sehr komplex. Aber eines wollen wir klar stellen: Wir spielen nicht auf Verlängerung. Die Verzögerung hat die Lüneburger Staatsanwaltschaft selbst ausgelöst, indem sie sich diese Strategie zu Einschränkung unserer Verteidigungsrechte ausdachte und indem das Gericht ihr in beiden Fällen folgte. Mir ist kein weiterer Fall bekannt, wo es derart absurd abläuft wie in unseren beiden Verfahren in Dannenberg und Lüneburg. Die Beschneidung unserer Rechte lassen wir uns nicht gefallen. Das wird höhere Instanzen mit Sicherheit noch eine Weile beschäftigen, denn es um Grundsätze der Verteidigung geht,« erläutert Cécile Lecomte. Die Prozesse sind öffentlich, die Anwesenheit einer aufmerksamen Öffentlichkeit ist erwünscht.


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