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»Eichhörnchen« wieder vor Gericht |
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Repression
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Montag, den 15. März 2010 um 09:22 Uhr |
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Am kommenden Mittwoch (17.3.) beginnt vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main ein weiterer Prozess gegen die französische Kletteraktivistin Cécile Lecomte, auch unter ihrem Spitznamen »Eichhörnchen« bekannt. Die Anti-Atom- und Umweltschutz-Aktivistin muss sich vor den Richtern wegen ihrer Beteiligung an Demonstrationen gegen den Flughafenausbau im ehemaligen Kelsterbacher Wald, darunter eine Baumbesetzung, sowie wegen einem luftigen Spaziergang auf dem Dach des Frankfurter Hauptbahnhofs verantworten.
Im Gegensatz zu dem Frankfurter Versuch der Kriminalisierung ist in Hamburg die selbe Aktionsform als Bestandteil des gesellschaftlichen politischen Willensbildungprozesses gefeiert worden. UmweltaktivistInnen hatten dort Bäume in einem Stadtpark besetzt, um den Kohleplänen des Energiemultis Vattenfall Einhalt zu gebieten. Mit ihrer dreimonatigen Baumbesetzung erzeugten sie derart großen öffentlichen Druck, dass der Konzern es sich nicht erlauben konnte, voreilig Tatsachen durch Baumfällungen zu schaffen. »Unser Erfolg in Hamburg zeigt, dass die Kriminalisierungs-Bemühungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft fehl am Platz sind«, kommentiert dies Lecomte.
Die Kletteraktivistin sieht in ihrem Verfahren vor dem Frankfurter Amtsgericht den Versuch der Staatsanwaltschaft, ausdrücklich gewaltfreien Protest zu kriminalisieren und an ihr ein Exempel zu statuieren - wohl weil die junge Französin Großkonzerne mit ihren pfiffigen Kletteraktionen immer wieder stört. »Angeklagt ist der Widerstand, kriminell sind die Großkonzerne wie die Fraport« fasst die Aktivistin zusammen. »Die Fraport gehört wegen ihrer klimaschädlichen Politik auf die Anklagebank, nicht ich.«
Die Ordnungshüter und die Justiz halten die ungewöhnlichen luftigen Spaziergänge und Kletteraktionen offenbar für subversiv. Das »Eichhörnchen« wurde bereits mehrfach präventiv festgehalten – obwohl kein Gesetz vorschreibt, dass sich der Mensch ausschließlich horizontal bewegen darf. Für Lecomte stellt sich deshalb die Frage, ob vertikale Fortbewegungen Hierarchie, Normen und Kontrolle einer Gesellschaft gefährden.
Termin: Mittwoch, 17. März 2010 um 9 Uhr und Folgetermin voraussichtlich am Mittwoch, 31. März 2010, um 13.30 Uhr, jeweils vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, Gebäude E ; Raum 23 (2. Stockwerk)
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