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Weil sie keine andere Möglichkeiten sahen, die unmittelbar bevorstehenden Gefahren der Gentechnik abzuwenden, griffen rund 60 GentechnikgegnerInnen zur Tat. Am 29. Juni 2008 befreiten sie in der Nähe von Kitzingen durch Ausreißen der Pflanzen ein mit Genmais MON 810 bestelltes Feld. Es folgten Anzeigen wegen Sachbeschädigung. Zwei Jahre später wurde am gestrigen 30. Juni das erste Urteil gegen Feldbefreierin Cécile Lecomte vor dem Würzburger Landgericht gesprochen. 40 Tagessätze à 15. Euro, ein hartes Urteil für die nicht vorbestrafte Angeklagte, die darin ein Versuch der Abschreckung sieht.
Eingeschüchtert fühlt sich Lecomte jedoch nicht und will vor die nächste Instanz ziehen. Sie sieht sich sogar durch das Urteil in ihrem Kampf bestätigt. Vom Staat - auch von Gerichten - sei kein Schutz zu erwarten, der Kampf für eine gentechnikfreie Welt bedeutee »Handarbeit auf dem Acker«.
Dem Urteil vorausgegangen waren sechs Prozesstage, die die Angeklagte nutzte, um ihre Argumente darzulegen. Sie berief sich auf dem § 34 des Strafgesetzbuches, dem rechtfertigenden Notstand und stellte 31 Beweisanträge. Diese zielten darauf, die Gefahren der Gentechnik sowie das Versagen von Behörden und Politik in deren Abwehr, zu beweisen. Zahlreiche Anträge wurden vom Gericht als wahr unterstellt. Das Versagen von Politik und Behörden sei offenkundig, wie die aktuellen zahlreichen Verunreinigungsskandale es belegten, so Lecomte.
In ihrem einstündigen Plädoyer setzte sich Lecomte mit den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des rechtfertigenden Notstandes auseinander und forderte schließlich das Gericht auf, Mut zu zeigen und Rechtsgeschichte zu schreiben, die zu einer Gesellschaft, die sich schneller entwickele als die Gesetze selbst, passe. Die junge Französin zitierte Einzelfälle aus England und Frankreich, wo Menschen wegen ähnlichen Aktionen freigesprochen wurden. Ein Freispruch würde die politischen Verhältnisse zum Tanzen bringen und die Politik zum Handeln zwingen, so die Aktivistin.
Dem folgte das konservative Gericht wenigh überraschend nicht. Es sah die Gefahren für Mensch und Umwelt als gegeben an, nahm der Angeklagten ab, dass sie von einem Notstand ausgegangen sei. Es setzte aber trotzdem auf Härte - wohl um die Aktivistin und ihre MitkämpferInnen einzuschüchtern, denn es folgen noch rund ein Dutzend Prozesse.
»Das ist kein Urteil im Name des Volkes, sondern der Gentechmafia«, kritisierte die Aktivistin nach der Urteilsverkündung. »Ich sehe die Feldbefreiungsaktion weiterhin als legitime Form des Protestes an und werde mich selbstverständlich weiter tatkräftig für eine Gentechnikfreie Welt einsetzen. Eingeschüchtert bin ich nicht. Nur wütend! Wütend weil trotz der Ablehnung der Gentechnik durch die Bevölkerung, trotz der unzähligen Verunreinigungsskandale, die Gentechnik weiter vorangetrieben wird. Das gestrige Urteil ist ein Teil dieser verrückten Welt.«
Die Rechtsfragen, die im Verlauf des Prozesses aufgeworfen wurden, werden Gerichte in den nächsten Instanzen noch lange beschäftigen. Denn Cécile Lecomte ist eine Kämpferin. Die streitbare Französin ist oft dabei, wenn irgendwo in der Republik gegen Umweltzerstörung protestiert wird. Manchmal auf dem Acker, auf der Straße, oft hoch in den Bäumen oder an Gebäudefassaden. Die Auseinandersetzung vor Gericht ist für sie Teil der Aktion.
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