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Festnahmen von Umweltaktivistin in Gießen und Frankfurt waren rechtswidrig | Drucken |  E-Mail
Repression
Donnerstag, den 08. April 2010 um 10:11 Uhr

Cecile Lecomte ist Das unbeugsame EichhörnchenAm 15. Juli 2009 wurde die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Gießen verhaftet und bis zum nächsten Tag in Gewahrsam genommen. Das war von Anfang an, also ab Zeitpunkt der Festnahme um 18:42 Uhr, rechtswidrig, urteilte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Das OLG bestätigtte, dass die Festnahme willkürlich ohne jegliche rechtliche Grundlage erfolgte und korrigierte einen Beschluss des Landgerichts Gießen, das sich aus formalen Gründen geweigert hatte, Feststellungen für die Zeit zwischen 18.43 und 21 Uhr zu treffen.

Die junge Französin ist bundesweit für ihr umweltpolitisches Engagement bekannt. Dem »Eichhörnchen« – wie ihr Spitzname lautet – gelingt es immer wieder, die Öffentlichkeit durch kreative und spektakuläre Kletteraktionen auf politische Anliegen aufmerksam zu machen. Dies passt dem Staatschutz, der politischen Polizei nicht. Nicht selten wird die Aktivistin zur Verhinderung »politisch motivierter Aktionen« festgenommen und in der Ausübung ihrer Grundrechten eingeschränkt. Nicht selten sind diese polizeiliche Maßnahmen rechtswidrig.

Am 15. Juli 2009 demonstrierte Cécile Lecomte anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen zwei Genfeldbefreier vor dem Gießener Landgericht. Damit wollten sie ihre Solidarität mit den Angeklagten und dessen Gedankengut zeigen. Im Laufe der Protestveranstaltung kletterte Cécile Lecomte ein paar Meter an der Fassade vom Landgericht hinauf und brach ihren Protest symbolisch - drei Worte mit Kreide – zum Ausdruck. Die anwesende Polizisten reagierten äußerst brutal und unverhältnismäßig und nahmen die Aktivistin fest. Bereits bei ihrer Festnahme wies die Aktivistin die Beamten, auf die Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens hin. Die Polizei setzte ihre Maßnahme trotzdem fort und misshandelte die Betroffene. Der Vorgang wurde von den eingesetzten Beamten selbst mit Videokamera dokumentiert und ist Gegenstand einer weiteren Klage vor dem Verwaltungsgericht Gießen. Die mündliche Verhandlung wurde für den 7. Juni 2010 angesetzt ( Az. 9 K 1708/09.GI). Gegen die verantwortlichen Beamten wurde zudem Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung erstattet.

Das Oberlandesgericht teilte nun die Rechtsauffassung von Lecomte und kam zu dem Ergebnis, dass die Freiheitsenziehung zum Zweck der »Verhinderung von politisch motivierten Aktionen« unzulässig war. Das Oberlandesgericht stellte den eindeutigen Demonstrationscharakter der Protestaktion fest und bekräftigte, es habe weder Anhaltspunkte für eine zu verhindernde Straftat gegeben, noch habe sich die erfahrenen Fassadenkletterin selbst gefährdet. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Az: 20 W 264/09).

»Der Polizei ging es in der Tat um eine illegale Bestrafung für vom Staatsschutz als kritisch angesehenes Verhalten, das obendrein - wie das Gericht nun bestätigte - von den Grundrechten der Versammlungs- und Meinungsfreiheit gedeckt war,« kommentierte Cécile Lecomte den Beschluss. Zeitgleich erging vom selben Gericht ein weiterer Beschluss, in dem die Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme von 24 Stunden anlässlich von diversen Fassadenkletteraktionen in der Frankfurter Innenstadt festgestellt wurde.

Über ihre Erfahrungen mit gewaltfreien Aktionen gegen Atomenergie und Gentechnik sowie mit den Reaktionen der Staatsmacht darauf, wird die Kletteraktivistin am 27. April in Marburg mit ihrem Anwalt Tronje Döhmer unter dem Titel »Wie weit darf Gewaltfreiheit gehen?« berichten. Die Veranstaltung der Humanistischen Union beginnt um 19.00 Uhr im Hörsaalgebäude der Philipps-Universität.


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