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Juristen gegen Atomwaffen verklagen Bundesregierung | Drucken |  E-Mail
Friedensbewegung
Mittwoch, den 14. April 2010 um 15:13 Uhr

Gegen AtomwaffenDie internationale Juristenvereinigung gegen Atomwaffen IALANA und die Apothekerin Dr. Elke Koller, die nur knapp vier Kilometer vom Fliegerhorst Büchel der Bundesluftwaffe entfernt wohnt, haben Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Sie beantragen, dass Deutschland von den USA verlangt, dass die in Büchel noch stationierten 20 Atombomben abgezogen werden und Deutschland sich aus der Nuklearen Teilhabe in der Planungsgruppe der NATO verabschiedet. Sie vertreten die Überzeugung, dass es nicht ausreiche, wenn die Bundesegierung entsprechend dem Koalitionsvertrag mit den Mitteln der Diplomatie auf die nukleare Abrüstung hinwirkt. Vielmehr gebiete das Grundgesetz, dass sie im Sinn der hier gestellten Anträge tätig wird.

Das ergibt sich nach Ansicht der Kläger aus dem Friedensgebot des Grundgesetzes, das ein zentrales Prinzip des Grundgesetzes auf Basis der konkreten friedensrechtlichen Regeln darstelle. Hier einschlägige Norm sei das Gewaltverbot der UN-Charta, das nach Art. 25 Satz 1 GG als »allgemeine Regel des Völkerrechts« Bestandteil des Bundesrechts ist. Vom Gewaltverbot gibt es nach der UN-Charta nur zwei Ausnahmen: Gewalt darf nur ausgeübt werden mit Einwilligung des Sicherheitsrates oder im Fall einer flagranten Selbstverteidigungslage. Diese Regeln gelten beispielsweise für das US-Militär, wenn es von deutschem Boden aus kriegerische Handlungen ausführt, wie das Bundesverwaltungsgericht in zwei aktuellen Entscheidungen ausgeführt hat. Dabei ist ohne Belang, wenn solche Handlungen im Rahmen von NATO-Strukturen ausgeführt werden. Wenn Gewalt nach diesen Grundsätzen rechtmäßig ausgeübt wird, ist gleichwohl »nicht jedes Mittel recht«. Vielmehr muss beim Einsatz von Atomwaffen zusätzlich das humanitäre Kriegsvölkerrecht beachtet werden, wie der Internationale Gerichtshof in Den Haag festgestellt hat. Danach ist der Einsatz von Atomwaffen »generally illegal«. Deswegen ist der sogenannte Ersteinsatz von Atomwaffen, der »preemptive strike«, rechtswidrig.

Schon die Vorhaltung und erst recht der Einsatz der in Büchel gelagerten Atombomben ist völkerrechts- und verfassungswidrig, weil diese Bomben nur unter Verletzung humanitären Kriegsvölkerrechts eingesetzt werden könnten. Dazu kommt, dass die geltende US-Strategie für Atomwaffen ebenso wie das Strategische Konzept der NATO in Verbindung mit der aktuell gültigen Version des vertraulichen NATO-Dokumentes MC400 (wahrscheinlich noch MC400/2) deren Ersteinsatz zulässt, so dass die Gefahr besteht, dass auch von Deutschland aus und/oder unter Beteiligung der deutschen Luftwaffe ein rechtswidriger Ersteinsatz erfolgen könnte. Diese Gefahr muss unterbunden werden.

Für die Nuklearstrategie der NATO, an deren Umsetzung deutsche Soldaten und Stäbe mitwirken und die in deutschen Militär- und Verwaltungsbehörden begleitet wird, gilt, dass sie die Vorgaben des Völker- und  Verfassungsrechts ebenfalls nicht beachtet. Denn sie basiert auf der Vorhaltung von Waffen, die für den vielleicht allein zulässigen Einsatzfall nicht konzipiert sind. Ein politischer Beurteilungsspielraum kommt dabei der Beklagten nicht zu. Schließlich verletzt die Atomwaffenlogistik auch im übrigen Völker- und Verfassungsrecht.

Die International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) ist eine 1988 gegründete Organisation von Rechtsanwälten die sich für die vollständige Beseitigung von Nuklearwaffen, die Stärkung internationalen Rechts und die friedliche Beilegung internationaler Konflikte engagiert. Die Mitglieder der IALANA sind Rechtsanwaltsorganisationen oder Rechtsanwalts-Einzelpersonen die die Ziele der Organisation unterstützen. Nicht-Anwaltsorganisationen können einen Beobachterstatus erhalten, sind jedoch nicht stimmberechtigt.


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