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Religiöse SozialistInnen begrüssen Ladenschluss-Urteil |
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Wirtschaft & Gewerkschaft
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Dienstag, den 01. Dezember 2009 um 17:57 Uhr |
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Der Bund der Religiösen Sozialistinnen und Sozialisten Deutschlands (BRSD) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag, die Berliner Regelungen zur Geschäftsöffnung am Sonntag für unzulässig zu erklären. Völlig richtig weise das Verfassungsgericht darauf hin, dass »die Sonn- und Feiertagsgarantie [...] nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit« schütze, sondern »eine wesentliche Grundlage für die Rekreationsmöglichkeiten des Menschen und zugleich für ein soziales Zusammenleben« darstelle und damit »auch Garant für die Wahrnehmung von anderen Grundrechten, die der Persönlichkeitsentfaltung dienen« sei. Die Sonn- und Feiertagsgarantie komme etwa dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) ebenso zugute wie der Erholung und Erhaltung der Gesundheit (vgl. Art. 2 Abs. 2 GG), so das Gericht. Ihre Bedeutung resultiere wesentlich auch aus dem zeitlichen Gleichklang der Arbeitsruhe.
Zugleich bedauert der BRSD, dass nicht weitergehende Entscheidungen zum Schutz der arbeitenden Menschen getroffen wurden. Es sei richtig, wenn das BVG »bloße wirtschaftliche Interessen von Verkaufsstelleninhabern« in ihre Schranken verweise. Zugleich erklären die Verfassungsrichter, dass »gerade die Ladenöffnung [...] wegen ihrer öffentlichen Wirkung den Charakter des Tages in besonderer Weise« präge. So richtig diese Einschätzung des Handels ist, so wichtig wäre dennoch, dem Schutz des Sonntags in anderen Bereichen ebenfalls wieder mehr Gewicht beizumessen. Die Erosion klassischer Beschäftigungsverhältnisse mache weitere Maßnahmen gegen die »Twentyfour-Seven«-Mentalität, nach der sich Menschen rund um die Uhr herzugeben haben, dringend erforderlich.
Der BRSD, der 1928 die Untätigkeit der Kirchen gegen die Sonntagsarbeit kritisiert hatte, begrüßt deren erfolgreiche Klage gegen die verkaufsoffenen Sonntage ausgerechnet im Advent, der eine Zeit der Besinnung und nicht des ungehemmten Konsums sein sollte. Zugleich fordert der BRSD, dass auch die Kirchen endlich bei sich selbst anfangen und auf die Sonderrechte verzichten, mit denen sie übliche ArbeitnehmerInnenrechte für ihren Bereich außer Kraft setzen. Insbesondere sollten die Kirchen endlich gegen kirchliche oder kirchennahe Unternehmen und Pseudogewerkschaften vorgehen, die Lohndumping betreiben und damit die Lebensbedingungen der arbeitenden Menschen ebenso mit Füßen treten, wie es die Berliner Ladenöffnung an Sonntagen tut, gegen die die Kirche geklagt hat.
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