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Flughafenausbaugegnerin reicht Verfassungsbeschwerde ein | Drucken |  E-Mail
Hessen
Mittwoch, den 06. Oktober 2010 um 16:05 Uhr

Cecile LecomteNach über zwanzig Verhandlungsstunden hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main im April dieses Jahres die Kletter-Aktivistin Cécile Lecomte wegen Hausfriedensbruchs in drei Fällen und Nötigung in einem Fall verurteilt. Doch die Strafe wurde mit insgesamt 15 Tagessätzen so gering bemessen, dass kaum möglich war, das Urteil anzufechten. In solchen Fällen ist die Berufung nur zulässig, wenn sie vom zuständigen Landgericht angenommen wird. Bei politischen Verfahren, die wie im Fall der Robin-Wood-Aktisitin Cécile Lecomte von einer kritischen Öffentlichkeit begleitet werden,ist es für ein Landgerichtsrichter gerade verlockend, die Annahme der Berufung abzulehnen und die Akte somit vom Tisch zu kriegen. Gegen die Verweigerung der Annahme haben die Berufungsführenden kein eigenes Rechtsmittel.



Cécile Lecomte sieht in das nun rechtskräftig gewordene Urteil eine massive Verletzung ihrer Grundrechte. Aus diesem Grund entschied sich die kämpferische Aktivistin, nach Karlsruhe zu gehen. Weil eine Verfassungsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung auf die Rechtsakfat des Urteils hat, haben 15 Menschen bereits angekündigt, Solidarität zu zeigen: Sie übernehmen jeweils ein Tagessatz und zahlen das Geld für die Aktivistin ein.

In ihrer Beschwerde rügt die Kletteraktivistin die Verletzung von Artikel 103 Abs 1 und 2 des Grundgesetzes (Anspruch auf rechtliches Gehör und Analogieverbot) sowie einen Verstoss gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Die Umweltschützerin wurde wegen zwei Kletteraktionen im Kelsterbacher Stadtwald, der Anfang 2009 für den Ausbau des Frankfurter Flughafens gerodet werden sollte verurteilt. Strafantrag wegen Hausfriedensbruch hatte die Fraport AG gestellt. Der Wald gehörte jedoch der Stadt Kelsterbach, Fraport hatte lediglich eine vorläufige Besitzeinweisung. Nach Ansicht der Verteidigung beinhaltet diese nicht das Hausrecht, damit entfiele die Grundlage für den Strafantrag, so die Verfassungsbeschwerdeführerin, die ausdrücklich rügt, dass Amts- und Landgericht sich mit diesem Vorbringen der Verteidigung überhaupt nicht auseinandersetzten - was eine Verletzung des Anspruch der Beschwerdeführerin auf rechtlichen Gehör darstelle.

Bei einer der Kletteraktionen soll zusätzlich der Fahrer einer Baumfällmaschin genötigt worden sein. Vom angeblichen Nötigungsopfer, einem rumänischen Waldarbeiter, lag keine bestätigende Zeugenaussage vor. Nach der Zeugenaussage eines Polizisten befand sich der Maschinenführer gerade in der Mittagspause und die Arbeiten hätten ohnehin geruht. Die Verurteilung wegen Nötigung eines angeblichen - nicht anwesenden Opfers bezeichnet die Cécile Lecomte als eine eine  abermalige Ausweitung des Gewaltbegriffs in § 240 Abs. 1 StGB (Nötigung). Dies stelle einen Verstoss gegen das Analogieverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG und folglich gegen das Gebot des allgemeinen Gleichheitssatzes dar.

Die streitbare Französin mit Spitznamen Eichhörnchen ist oft dabei, wenn irgendwo in der Republik gegen Umweltzerstörungen protestiert wird. Auf dem Genacker, auf der Straße, oft hoch in den Bäumen oder an Gebäudefassaden. Die rechtliche Auseinandersetzung um ihre Aktionen sieht die Aktivistin als Teil der Aktionen und somit als Teil ihres politischem Kampfes an.

 


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